Vorlage
Stornorechnung Vorlage / Muster
Storniert eine bereits ausgestellte Rechnung ganz oder teilweise. Tragen Sie den Bezug zur Originalrechnung und die zu stornierenden Positionen ein — die Vorschau weist die Beträge automatisch negativ aus. Anschließend drucken oder als PDF speichern.
Ihre Angaben
Rechnungssteller
Empfänger
Storno-Eckdaten
Zu stornierende Positionen
Rechtsgrundlage: § 14 UStG (Pflichtangaben), § 17 UStG (Berichtigung), GoBD. Allgemeines Muster ohne Gewähr.
Rechnung stornieren statt löschen
Eine einmal ausgestellte Rechnung darf nicht einfach gelöscht werden. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und der GoBD wird sie stattdessen durch eine Stornorechnung aufgehoben oder korrigiert. Diese verweist auf die Originalrechnung und weist deren Beträge mit negativem Vorzeichen aus.
Eine Stornorechnung enthält üblicherweise:
- die Pflichtangaben nach § 14 UStG mit einer eigenen, fortlaufenden Rechnungsnummer
- den Bezug auf die Originalrechnung: deren Nummer und Datum
- die zu stornierenden Positionen mit negativen Beträgen
- die entsprechend negativ ausgewiesene Umsatzsteuer
- den Grund der Stornierung
Häufige Fragen
Was ist eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung (auch Korrektur- oder Rechnungskorrektur) hebt eine bereits ausgestellte Rechnung ganz oder teilweise auf. Sie weist die Positionen der Originalrechnung mit negativem Vorzeichen aus und nimmt Bezug auf deren Rechnungsnummer. So bleibt der Vorgang in der Buchhaltung nachvollziehbar.
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?
Nein. Eine bereits erteilte Rechnung darf nicht einfach gelöscht oder verworfen werden. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und der GoBD wird sie stattdessen storniert oder korrigiert. Die Stornorechnung dokumentiert die Aufhebung und verweist auf die ursprüngliche Rechnung.
Welche Angaben gehören auf eine Stornorechnung?
Wie eine reguläre Rechnung braucht die Stornorechnung eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum sowie die Pflichtangaben nach § 14 UStG. Zusätzlich nennt sie die Nummer und das Datum der Originalrechnung und weist die Beträge negativ aus.
Was passiert mit der Umsatzsteuer?
Wird eine Rechnung storniert, ist auch die zuvor ausgewiesene Umsatzsteuer entsprechend zu korrigieren. Die Berichtigung erfolgt für den Voranmeldungszeitraum, in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat (§ 17 UStG). Diese Vorlage weist die USt der stornierten Positionen negativ aus.
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 14 UStG, § 17 UStG, GoBD (BMF-Schreiben). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.