Vorlage
Rechnung Vorlage / Muster
Tragen Sie Ihre Daten ein — die Vorschau aktualisiert sich sofort und rechnet Netto, Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) und Brutto je Position aus. Anschließend drucken oder als PDF speichern. Ein allgemeines Muster zum Ausfüllen.
Ihre Angaben
Rechnungssteller
Rechnungsempfänger
Eckdaten
Positionen
Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 4 UStG (Pflichtangaben), § 33 UStDV (Kleinbetragsrechnung). Allgemeines Muster ohne Gewähr.
Pflichtangaben nach § 14 UStG
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Empfängers
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
- das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
- eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände beziehungsweise Umfang und Art der Leistung
- der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt (Nettobetrag)
- der anzuwendende Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag — oder bei Steuerbefreiung ein entsprechender Hinweis
Häufige Fragen
Welche Angaben muss eine Rechnung nach § 14 UStG enthalten?
Vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und Empfänger, die Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum), eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung, der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie der anzuwendende Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag — oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Leistungsdatum?
Das Rechnungsdatum ist der Tag, an dem die Rechnung ausgestellt wird. Das Leistungs- oder Lieferdatum ist der Tag, an dem die Leistung erbracht oder die Ware geliefert wurde. Beide sind Pflichtangaben. Fallen sie auf denselben Tag, genügt der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.
Was ist eine fortlaufende Rechnungsnummer?
Die Rechnungsnummer muss einmalig sein und darf nicht doppelt vergeben werden. Eine lückenlose Reihenfolge ist nicht zwingend; zulässig sind auch Nummernkreise, etwa nach Jahr oder Kundengruppe. Wichtig ist die eindeutige Zuordnung.
Gibt es Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen?
Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € gelten nach § 33 UStDV vereinfachte Anforderungen: Empfängeranschrift und Steuernummer/USt-IdNr. sowie eine gesonderte Rechnungsnummer sind dann nicht erforderlich. Diese Vorlage bildet die vollständige Rechnung ab.
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 14 UStG, § 14 Abs. 4 UStG, § 33 UStDV, § 12 UStG (Steuersätze). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.