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Vorlage

Abschlagsrechnung Vorlage / Muster

Fordert eine Teilzahlung auf eine noch nicht abgeschlossene Leistung an. Tragen Sie die Abschlagspositionen ein — die Vorschau rechnet Netto, Umsatzsteuer und Brutto sofort aus. Anschließend drucken oder als PDF speichern.

Ihre Angaben

Rechnungssteller

Empfänger

Eckdaten

Abschlagspositionen (netto)

Rechtsgrundlage: § 14 UStG (Pflichtangaben), § 13 UStG (Steuerentstehung bei Anzahlung). Allgemeines Muster ohne Gewähr.

Abschlag jetzt, Schlussrechnung später

Eine Abschlagsrechnung fordert eine Teilzahlung auf eine noch nicht abgeschlossene Leistung an — typisch bei längeren Projekten oder Bauleistungen. Auf den Abschlag ist Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Nach Abschluss der Leistung folgt die Schlussrechnung. Sie weist die gesamte Leistung aus und verrechnet die bereits gezahlten Abschläge (netto) samt der darauf entfallenden Umsatzsteuer, sodass nur der Restbetrag offen bleibt.

Eine Abschlagsrechnung enthält üblicherweise:

  • die Pflichtangaben nach § 14 UStG (Name/Anschrift, Steuernummer, Nummer, Datum)
  • den Bezug zum Auftrag oder Projekt und die Kennzeichnung als Abschlag
  • den Abschlagsbetrag netto, die Umsatzsteuer und den Bruttobetrag
  • einen Hinweis, dass eine Schlussrechnung folgt, in der die Abschläge verrechnet werden
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster zum selbst Ausfüllen. Sie prüft die Eingaben nicht und trifft keine Aussage zum konkreten Sachverhalt.

Häufige Fragen

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Eine Abschlagsrechnung fordert eine Teilzahlung für eine noch nicht vollständig erbrachte Leistung an. Sie ist üblich bei größeren Aufträgen oder Bauleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Nach Abschluss der Leistung folgt eine Schlussrechnung, die alle Abschläge verrechnet.

Wie hängt die Abschlagsrechnung mit der Schlussrechnung zusammen?

Jede Abschlagsrechnung deckt einen Teil des Gesamtauftrags ab. Am Ende steht die Schlussrechnung: Sie weist die vollständige Leistung aus und zieht die bereits gezahlten Abschläge (netto) sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer wieder ab, sodass nur der Restbetrag zu zahlen ist.

Fällt auf den Abschlag Umsatzsteuer an?

Ja. Auch auf eine Abschlags- oder Anzahlung ist Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Zahlung vereinnahmt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Diese Vorlage weist die USt auf den Abschlagsbetrag aus.

Muss die Abschlagsrechnung die Pflichtangaben enthalten?

Ja. Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG und muss dessen Pflichtangaben enthalten. Zusätzlich sollte klar erkennbar sein, dass es sich um einen Abschlag handelt und worauf er sich bezieht (Auftrag/Projekt).

Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 14 UStG, § 13 Abs. 1 UStG, § 12 UStG (Steuersätze). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.