Rechner
Werkstudent-Rechner
Als Werkstudent zahlen Sie nur den Rentenversicherungsbeitrag — Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Der Rechner zeigt Ihr Netto samt Lohnsteuer-Näherung.
Grundlagen: § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Werkstudentenprivileg), § 172 SGB VI, § 32a EStG. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
So funktioniert das Werkstudentenprivileg
Wer neben dem Studium arbeitet und in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche tätig ist, bleibt in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Nur die Rentenversicherung ist verpflichtend — mit einem Arbeitnehmeranteil von 9,3 %. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt; einbehaltene Beträge holen sich viele Studierende über die Steuererklärung zurück.
Häufige Fragen
Welche Abgaben zahlen Werkstudenten?
Dank des Werkstudentenprivilegs sind Werkstudenten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Es fällt nur der Beitrag zur Rentenversicherung an (Arbeitnehmeranteil 9,3 %). Hinzu kommt ggf. Lohnsteuer.
Was ist die 20-Stunden-Grenze?
Das Werkstudentenprivileg gilt, solange Sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien dürfen Sie auch mehr arbeiten. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, gelten die normalen Sozialabgaben.
Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen?
Erst wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Viele Werkstudenten bleiben darunter und bekommen einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.
Quellen: § 6 SGB V, § 172 SGB VI, § 32a EStG. gesetze-im-internet.de.