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Rechner

Pendlerpauschale-Rechner

Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit — 2026 neu mit 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer. Aus einfacher Entfernung, Arbeitstagen und Verkehrsmittel.

Verkehrsmittel
Entfernung × 0,38 € × Arbeitstage
Höchstbetrag angewendet
Jahrespauschale

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So wird gerechnet

Die Entfernungspauschale bemisst sich nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — also nicht nach der Summe aus Hin- und Rückweg. Je Entfernungskilometer und Arbeitstag wird ein fester Satz angesetzt.

RechenwegFormel
JahrespauschaleEntfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage
Höchstbetrag (nur ohne Pkw)höchstens 4.500 € pro Jahr
Neu für 2026: Nach dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € bereits ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung — 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst danach 0,38 € — entfällt.

Der Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr gilt nicht bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens — hier ist der Ansatz der Höhe nach unbegrenzt. Bei Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft wird die Pauschale dagegen auf 4.500 € gedeckelt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Nach dem Steueränderungsgesetz 2025 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € je Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer entfällt.

Zählt der Hin- und Rückweg?

Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht die Summe aus Hin- und Rückfahrt. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung.

Gilt der Höchstbetrag von 4.500 € für mich?

Wer mit dem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Kraftwagen (Pkw) fährt, kann die Entfernungspauschale unbegrenzt ansetzen. Bei Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ist der Abzug dagegen auf 4.500 € im Jahr begrenzt.

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Angesetzt werden nur die Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Bei einer Fünf-Tage-Woche erkennt die Finanzverwaltung erfahrungsgemäß rund 220 bis 230 Tage pro Jahr ohne nähere Nachweise an; Urlaubs-, Krank- und Homeoffice-Tage zählen nicht mit.

Quellen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale, Höchstbetrag, einfache Entfernung), Anhebung auf 0,38 € ab dem 1. Kilometer durch das Steueränderungsgesetz 2025. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.