Rechner
Urlaubsrechner
Berechnen Sie Ihren individuellen Urlaubsanspruch — aus den vereinbarten Urlaubstagen und Ihren Arbeitstagen pro Woche. Bei Eintritt im laufenden Jahr ermittelt der Rechner zusätzlich den anteiligen Anspruch.
Rechtsgrundlage: §§ 3, 5 BUrlG (Mindesturlaub, Teil-Urlaub). Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
So funktioniert die Berechnung
Das Bundesurlaubsgesetz rechnet den Urlaub in Arbeitstagen. Wer weniger oder mehr als fünf Tage pro Woche arbeitet, bekommt den Anspruch umgerechnet, damit die Urlaubszeit in Wochen gleich bleibt:
| Rechenweg | Formel |
|---|---|
| Individueller Jahresurlaub | vereinbarte Urlaubstage × Arbeitstage ÷ 5 |
| Gesetzlicher Mindesturlaub | 24 × Arbeitstage ÷ 6 |
| Anteilig bei Eintritt | Jahresurlaub × volle Monate ÷ 12 |
Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet sind das 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Vertraglich oder tariflich kann mehr vereinbart sein — unter das gesetzliche Minimum darf der Anspruch aber nicht fallen.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einer 4-Tage-Woche zu?
Der Urlaubsanspruch wird auf Ihre individuelle Zahl an Arbeitstagen umgerechnet: vereinbarte Urlaubstage (bei 5-Tage-Woche) × Ihre Arbeitstage ÷ 5. Bei 20 vereinbarten Tagen und 4-Tage-Woche sind das 20 × 4 ÷ 5 = 16 Urlaubstage. Die Gesamt-Urlaubszeit in Wochen bleibt gleich — nur ein Urlaubstag entspricht jetzt einem längeren Anteil der Woche.
Wie viel Urlaub schreibt das Gesetz mindestens vor?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Umgerechnet auf die 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Bei anderen Arbeitstagen gilt: 24 × Arbeitstage ÷ 6, kaufmännisch gerundet.
Wie berechne ich den anteiligen Urlaub bei Eintritt im laufenden Jahr?
Wer erst im Laufe des Jahres eintritt, erhält für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet. Dieser Rechner rundet auf halbe Tage kaufmännisch auf.
Quellen: § 3 BUrlG (Mindesturlaub: 24 Werktage), § 5 BUrlG (Teilurlaub, Zwölftelung, Aufrundung). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.