Vorlage
Geschäftsbrief Vorlage (DIN 5008)
Tragen Sie Absender, Empfänger, Betreff und Text ein — die Vorschau setzt den Brief nach dem Aufbau der DIN 5008. Mit optionalen Pflichtangaben für eingetragene Kaufleute. Anschließend drucken oder als PDF speichern.
Ihre Angaben
Absender
Empfänger (Anschriftenfeld)
Brief
Pflichtangaben (bei Kaufleuten, optional)
Grundlage: DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln), § 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG (Pflichtangaben). Allgemeines Muster ohne Gewähr.
Der Aufbau nach DIN 5008
Ein Geschäftsbrief nach DIN 5008 folgt einer festen Reihenfolge:
- Absender im Briefkopf
- Anschriftenfeld mit dem Empfänger (ggf. mit „z. Hd.“)
- Ort und Datum, rechtsbündig oberhalb des Betreffs
- Betreff (ohne das Wort „Betreff“, hervorgehoben)
- Anrede, gefolgt vom Textkörper
- Grußformel und Unterschrift / Unterzeichner
Pflichtangaben im Briefbogen
Bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten müssen Geschäftsbriefe bestimmte Angaben enthalten — üblicherweise im Briefkopf oder in der Fußzeile: Firma und Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Handelsregisternummer (HRB) sowie die Geschäftsführer bzw. der Vorstand (§ 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG).
Häufige Fragen
Was regelt die DIN 5008?
Die DIN 5008 ist die Norm für Schreib- und Gestaltungsregeln in der Textverarbeitung. Sie legt unter anderem den Aufbau von Geschäftsbriefen fest: Position von Anschriftenfeld, Bezugszeichenzeile bzw. Informationsblock, Datum, Betreff, Anrede, Textkörper und Grußformel. Ziel ist ein einheitliches, gut lesbares Erscheinungsbild.
Wohin gehört das Datum im Geschäftsbrief?
Nach DIN 5008 steht das Datum rechtsbündig oberhalb des Betreffs, häufig in der Bezugszeichenzeile oder im Informationsblock am rechten Rand. Übliche Schreibweisen sind „28. Juli 2026“ oder „2026-07-28“; auch „28.07.2026“ ist gebräuchlich.
Welche Pflichtangaben muss ein Geschäftsbrief enthalten?
Bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten müssen Geschäftsbriefe bestimmte Angaben enthalten, etwa Firma, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Handelsregisternummer (HRB) sowie die Geschäftsführer bzw. Vorstand (§ 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG). Diese Angaben stehen meist im Briefkopf oder in der Fußzeile.
Gilt die Pflicht auch für Kleingewerbe und Freiberufler?
Die handelsrechtlichen Pflichtangaben nach § 37a HGB gelten für im Handelsregister eingetragene Kaufleute. Nicht eingetragene Kleingewerbetreibende und Freiberufler unterliegen ihnen nicht in gleicher Form; üblich und sinnvoll sind aber vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift. Diese Vorlage bildet die Angaben als optionale Felder ab.
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: DIN 5008, § 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG. Handelsrechtliche Normen nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.