Rechner
Firmenwagenrechner
Berechnen Sie den monatlichen geldwerten Vorteil für Ihren Firmenwagen nach der 1-%-Regelung — aus Bruttolistenpreis, Entfernung zur Arbeit und Antriebsart.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 8 Abs. 2 EStG. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Der Rechenweg Schritt für Schritt
- Bruttolistenpreis auf volle 100 € abrunden.
- Bemessungsgrundlage bestimmen: Verbrenner = voller BLP, reines E-Auto = ¼ des BLP, Plug-in-Hybrid = ½ des BLP.
- Privatnutzung: 1 % der Bemessungsgrundlage pro Monat.
- Arbeitsweg: 0,03 % der Bemessungsgrundlage je Entfernungskilometer und Monat.
- Beide Beträge addieren = monatlicher geldwerter Vorteil.
| Antriebsart | Ansatz Privatnutzung | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Verbrenner / sonstige | 1,0 % / Monat | voller BLP |
| reines E-Auto | 0,25 % / Monat | ¼ des BLP (bis 100.000 €) |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % / Monat | ½ des BLP |
Der Arbeitsweg-Zuschlag von 0,03 % wird bei E-Auto und Hybrid auf dieselbe reduzierte Bemessungsgrundlage angewendet wie die Privatnutzung. Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Häufige Fragen
Wie wird der geldwerte Vorteil bei der 1-%-Regelung berechnet?
Pro Monat wird 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises als Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat hinzu. Beide Beträge zusammen erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
Was gilt als Bruttolistenpreis?
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer — nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis und auch nicht der Preis eines Gebrauchtwagens. Für die Berechnung wird er auf volle 100 € abgerundet.
Wie werden Elektro- und Hybridfahrzeuge besteuert?
Bei reinen Elektrofahrzeugen wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt (0,25-%-Ansatz), sofern der Bruttolistenpreis die maßgebliche Grenze nicht übersteigt. Bei extern aufladbaren Hybriden gilt die Hälfte (0,5-%-Ansatz), wenn die gesetzlichen CO₂- oder Reichweiten-Voraussetzungen erfüllt sind. Der reduzierte Wert gilt sowohl für den 1-%-Anteil als auch für den Arbeitsweg-Zuschlag.
Lohnt sich die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch?
Die 1-%-Regelung ist einfach, kann aber bei geringer Privatnutzung oder hohem Listenpreis teuer werden. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt stattdessen die tatsächlichen Kosten anteilig an. Welche Methode günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab — die Wahl gilt für das ganze Jahr und je Fahrzeug.
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (1-%-Regelung, Viertelung/Halbierung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, BLP-Grenze 100.000 €), § 8 Abs. 2 EStG (Arbeitsweg 0,03 %). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.