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Minijob-Rechner
Berechnen Sie für einen Minijob den Netto-Verdienst, den Rentenversicherungs- Eigenanteil und die pauschalen Arbeitgeberkosten — auf Basis der 603-€-Grenze 2026.
Grundlagen: § 8 Abs. 1a SGB IV (603-€-Grenze), § 168/§ 172 SGB VI, § 249b SGB V, § 40a Abs. 2 EStG (Pauschalen). Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Wie der Minijob 2026 funktioniert
Beim Minijob ist der Verdienst für die Beschäftigten praktisch abgabenfrei — das Brutto ist fast gleich dem Netto. Einzige Ausnahme ist die Rentenversicherung: Standardmäßig zahlen Minijobber den Eigenanteil von 3,6 %, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben von rund 31,2 %.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Verdienst ist es ein Minijob?
Ein Minijob liegt 2026 bis zu einem regelmäßigen Verdienst von 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) vor. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.
Muss ich als Minijobber Steuern und Abgaben zahlen?
In der Regel nicht: Der Verdienst ist für Sie steuer- und sozialabgabenfrei. Ausnahme ist die Rentenversicherung — Sie sind grundsätzlich versicherungspflichtig und zahlen den Eigenanteil von 3,6 %, können sich davon aber auf Antrag befreien lassen.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Bei einem gewerblichen Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale ab: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1/U2/U3 — zusammen rund 31,2 % des Verdienstes.
Quellen: § 8 SGB IV, § 249b SGB V, § 168 SGB VI, § 40a EStG; Minijob-Zentrale. gesetze-im-internet.de.