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Rechner

Minijob-Rechner

Berechnen Sie für einen Minijob den Netto-Verdienst, den Renten­versicherungs- Eigenanteil und die pauschalen Arbeitgeberkosten — auf Basis der 603-€-Grenze 2026.

Rentenversicherung
Verdienst
RV-Eigenanteil (3,6 %)
Netto für den Minijobber
Arbeitgeberkosten (ca. 31,2 %)
Status

Grundlagen: § 8 Abs. 1a SGB IV (603-€-Grenze), § 168/§ 172 SGB VI, § 249b SGB V, § 40a Abs. 2 EStG (Pauschalen). Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Wie der Minijob 2026 funktioniert

Beim Minijob ist der Verdienst für die Beschäftigten praktisch abgabenfrei — das Brutto ist fast gleich dem Netto. Einzige Ausnahme ist die Rentenversicherung: Standardmäßig zahlen Minijobber den Eigenanteil von 3,6 %, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben von rund 31,2 %.

Bei einem Mindestlohn von 13,90 € entspricht die 603-€-Grenze etwa 43 Arbeitsstunden im Monat. Verdienen Sie mehr als 603 €, greift der Midijob.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Verdienst ist es ein Minijob?

Ein Minijob liegt 2026 bis zu einem regelmäßigen Verdienst von 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) vor. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.

Muss ich als Minijobber Steuern und Abgaben zahlen?

In der Regel nicht: Der Verdienst ist für Sie steuer- und sozialabgabenfrei. Ausnahme ist die Rentenversicherung — Sie sind grundsätzlich versicherungspflichtig und zahlen den Eigenanteil von 3,6 %, können sich davon aber auf Antrag befreien lassen.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Bei einem gewerblichen Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale ab: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1/U2/U3 — zusammen rund 31,2 % des Verdienstes.

Quellen: § 8 SGB IV, § 249b SGB V, § 168 SGB VI, § 40a EStG; Minijob-Zentrale. gesetze-im-internet.de.