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Vorlage

Mahnung Vorlage / Muster

Tragen Sie den Rechnungsbezug, den offenen Betrag und eine neue Frist ein und wählen Sie die Mahnstufe. Die Vorschau erstellt das Anschreiben sofort. Anschließend drucken oder als PDF speichern.

Ihre Angaben

Absender

Empfänger

Mahnung

Rechnungsbezug

Zusätzliche Kosten (optional)

Rechtlicher Rahmen: § 286 BGB (Verzug), § 288 BGB (Verzugszinsen). Allgemeines Muster ohne Gewähr.

Was in eine Mahnung gehört

  • Name und Anschrift von Absender und Empfänger
  • ein klarer Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und ursprüngliche Fälligkeit
  • der offene Betrag und die Aufforderung, ihn zu zahlen
  • eine neue, konkrete Zahlungsfrist
  • die Mahnstufe (Zahlungserinnerung, 1., 2. oder letzte Mahnung)
  • gegebenenfalls ein Hinweis auf Verzugszinsen oder tatsächlich entstandene Mahnkosten

Bereits eine Mahnung nach Fälligkeit begründet den Verzug (§ 286 BGB). Verzugszinsen betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Geschäftsverkehr 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB).

Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster zum selbst Ausfüllen. Sie prüft die Eingaben nicht und trifft keine Aussage zum konkreten Sachverhalt.

Häufige Fragen

Wann kommt der Schuldner in Verzug?

Nach § 286 BGB tritt Verzug in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein. Ohne Mahnung kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde (bei Verbrauchern). Eine Mahnung ist rechtlich nicht zwingend, wird aber häufig vorangestellt.

Wie viele Mahnungen sind nötig?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Zahl an Mahnungen vor. Eine einzige Mahnung genügt, um Verzug zu begründen. In der Praxis sind eine Zahlungserinnerung und ein bis zwei weitere Mahnstufen üblich. Diese Vorlage bildet die Stufen 1, 2 und die letzte Mahnung ab.

Dürfen Mahngebühren und Verzugszinsen verlangt werden?

Als Verzugsschaden können unter anderem Verzugszinsen verlangt werden: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Mahnkosten sind nur in Höhe des tatsächlichen Aufwands erstattungsfähig; pauschale „Mahngebühren“ ohne Grundlage sind kritisch zu sehen.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?

Rechtlich gibt es keinen Unterschied — beide fordern zur Zahlung auf und können Verzug begründen. Die „Zahlungserinnerung“ ist lediglich ein freundlicherer Ton für die erste Stufe. Entscheidend ist die klare Aufforderung, den offenen Betrag bis zu einer bestimmten Frist zu zahlen.

Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 286 BGB, § 288 BGB, § 247 BGB (Basiszinssatz). Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.