Vorlage
Stundenzettel Vorlage
Tragen Sie je Tag Beginn, Ende und Pause ein — die Arbeitsstunden und die Gesamtsumme werden automatisch berechnet. Danach drucken oder als PDF speichern. Ein allgemeines Muster zum Ausfüllen.
Tage
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 ArbZG (Aufzeichnung), § 4 ArbZG (Ruhepausen), § 17 MiLoG. Allgemeines Muster ohne Gewähr.
Was auf einen Stundenzettel gehört
- Name der Person und, falls relevant, Arbeitgeber oder Auftraggeber
- der erfasste Zeitraum (z. B. Kalendermonat)
- je Arbeitstag: Datum, Beginn, Ende, Pause (in Minuten) und die Tätigkeit
- die daraus errechneten Arbeitsstunden je Tag und die Summe
Häufige Fragen
Wie werden die Arbeitsstunden berechnet?
Die Vorlage zieht von der Zeitspanne zwischen Beginn und Ende die eingetragene Pause ab. Beispiel: 08:00 bis 17:00 abzüglich 60 Minuten Pause ergibt 8,00 Stunden. Die Summe aller Tage wird unten ausgewiesen.
Ist eine Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) und § 16 Abs. 2 ArbZG besteht eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster für die tägliche Erfassung.
Wie lange muss ich Stundenzettel aufbewahren?
Aufzeichnungen über die Arbeitszeit sind nach § 16 Abs. 2 ArbZG mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für Minijobs und im Zusammenhang mit dem Mindestlohn gelten nach § 17 MiLoG ebenfalls Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Muss die Pause immer angegeben werden?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Ruhepausen vor: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeit (§ 4 ArbZG). Tragen Sie die tatsächlich genommene Pause in Minuten ein; sie wird von der Arbeitszeit abgezogen.
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Quellen: § 16 Abs. 2 ArbZG, § 4 ArbZG, § 17 MiLoG, BAG 13.09.2022 – 1 ABR 22/21. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.