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Kleingewerbe anmelden 2026: Ablauf & Kosten
Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr
Ein Kleingewerbe melden Sie wie jedes andere Gewerbe nach § 14 GewO beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an. Die Anmeldung ist meist an einem Termin erledigt und kostet je nach Kommune in der Regel etwa 20 bis 60 €. Danach schickt Ihnen das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wichtig zu wissen: „Kleingewerbe” und „Kleinunternehmer” sind zwei verschiedene Dinge.
Kleingewerbe ist nicht gleich Kleinunternehmer
Diese beiden Begriffe werden ständig verwechselt, betreffen aber völlig unterschiedliche Bereiche.
Ein Kleingewerbe ist ein kleiner Gewerbebetrieb, der kein Handelsgewerbe im Sinne des HGB betreibt. Nach § 1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art oder Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Bleibt Ihr Betrieb darunter, sind Sie kein Kaufmann. Die praktische Folge: keine Pflicht zur doppelten Buchführung, keine Bilanz. Für Sie genügt die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Der Begriff Kleingewerbe beschreibt also die handels- und buchhaltungsrechtliche Einordnung.
Der Kleinunternehmer dagegen ist ein rein umsatzsteuerlicher Status nach § 19 UStG. Wer innerhalb der Umsatzgrenzen bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus und führt keine ab. Details dazu finden Sie im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
Beide Status können zusammenfallen, müssen es aber nicht. Ein Kleingewerbe kann zur Regelbesteuerung optieren, und auch eine freiberufliche Tätigkeit kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, ohne überhaupt ein Gewerbe zu sein.
So melden Sie das Kleingewerbe an
Der Ablauf entspricht der normalen Gewerbeanmeldung:
- Zuständiges Gewerbeamt ermitteln. Zuständig ist die Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet. Viele Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen auch online an.
- Gewerbeschein ausfüllen. Sie beschreiben Ihre Tätigkeit und geben Ihre Daten an.
- Nachweise bereitlegen. In der Regel genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (etwa Gaststätte oder bestimmte Handwerke) kommen Genehmigungen hinzu.
- Gebühr zahlen. Die Höhe ist kommunal geregelt und liegt üblicherweise im Bereich von etwa 20 bis 60 €.
Ein eigener „Kleingewerbeschein” existiert nicht – es ist derselbe Vordruck wie bei jeder Gewerbeanmeldung.
Was nach der Anmeldung passiert
Die Gewerbeanmeldung löst automatisch mehrere Meldungen aus. Das Gewerbeamt informiert von sich aus das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und je nach Tätigkeit die Berufsgenossenschaft.
Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin machen Sie Angaben zu erwarteten Umsätzen und Gewinnen und entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Auf dieser Grundlage erhalten Sie Ihre Steuernummer. Der Fragebogen wird elektronisch übermittelt.
Mit der Anmeldung werden Sie außerdem Pflichtmitglied der IHK beziehungsweise Handwerkskammer. Kleine Betriebe mit geringen Erträgen können unter bestimmten Voraussetzungen von Beiträgen entlastet werden; die Details regelt die jeweilige Kammer.
Buchhaltung im Kleingewerbe
Weil ein Kleingewerbe nicht bilanzierungspflichtig ist, reicht die Einnahmenüberschussrechnung: Sie stellen die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, die Differenz ist Ihr Gewinn. Das ist deutlich einfacher als eine kaufmännische Buchführung. Sammeln Sie dennoch von Beginn an alle Belege sauber und getrennt vom Privaten – das erspart später Aufwand.
Häufige Fragen
Ist ein Kleingewerbe automatisch ein Kleinunternehmen?
Nein. Kleingewerbe beschreibt die handelsrechtliche Einordnung (kein Kaufmann, EÜR statt Bilanz), Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerlicher Status nach § 19 UStG. Ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, entscheiden Sie separat im Fragebogen des Finanzamts.
Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?
Die Gebühr ist kommunal festgesetzt und liegt in vielen Städten im Bereich von etwa 20 bis 60 €. Den genauen Betrag nennt Ihnen Ihr Gewerbeamt. Einen gesonderten, günstigeren Tarif für Kleingewerbe gibt es nicht.
Muss ich ein Kleingewerbe ins Handelsregister eintragen?
Nein. Solange Ihr Betrieb keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, sind Sie kein Kaufmann im Sinne des HGB und nicht eintragungspflichtig. Eine freiwillige Eintragung ist möglich, führt aber zur Kaufmannseigenschaft mit Bilanzpflicht.
Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf § 14 GewO, § 1 HGB und § 19 UStG (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Quellen: § 14 GewO · § 1 HGB · § 19 UStG · gesetze-im-internet.de