Gründung
Nebengewerbe anmelden 2026: Job & Steuern
Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr
Wer neben einer Anstellung selbstständig tätig wird, meldet ein Nebengewerbe an – der Ablauf ist derselbe wie bei jeder Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO. Zu klären sind drei Dinge: ob und wie Sie Ihren Arbeitgeber informieren, was mit der Krankenversicherung passiert und wie der Gewinn versteuert wird. „Nebengewerbe” ist dabei keine eigene Rechtsform, sondern beschreibt nur, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.
Anmeldung: identisch zur Hauptgewerbeanmeldung
Für die Gewerbeanmeldung spielt es keine Rolle, ob Sie das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreiben. Sie melden bei Ihrem Gewerbeamt an, füllen den Gewerbeschein aus und zahlen die kommunale Gebühr (üblicherweise etwa 20 bis 60 €). Den vollständigen Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.
Auf dem Formular gibt es lediglich ein Feld, in dem Sie die Tätigkeit als Nebenerwerb kennzeichnen. Anschließend erhalten Sie – wie bei jeder Anmeldung – den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.
Arbeitgeber informieren
Ob Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge enthalten eine Klausel zur Anzeige oder Genehmigung von Nebentätigkeiten. Auch ohne ausdrückliche Klausel gilt: Die Nebentätigkeit darf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht beeinträchtigen und keine Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber darstellen.
Ein generelles Verbot jeder Nebentätigkeit ist unzulässig, ein grundsätzliches Verbot bei berechtigten Interessen des Arbeitgebers aber möglich. Im Zweifel prüfen Sie Ihren Vertrag und sprechen frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber – das vermeidet spätere Konflikte.
Krankenversicherung: Frage der Hauptberuflichkeit
Sozialversicherungsrechtlich entscheidend ist, ob die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt oder zur hauptberuflichen Tätigkeit wird.
Solange Ihre Anstellung im Vordergrund steht, ändert das Nebengewerbe an Ihrer Krankenversicherung meist nichts: Über das Angestelltenverhältnis bleiben Sie pflichtversichert. Wird die Selbstständigkeit jedoch hauptberuflich, verschiebt sich die Zuordnung, und für die Krankenkasse kann eine eigenständige Beitragspflicht als Selbstständiger entstehen.
Für die Abgrenzung schaut die Krankenkasse vor allem auf den zeitlichen Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeiten. Als grobe Orientierung gilt eine Selbstständigkeit dann als nebenberuflich, wenn sie die Anstellung nach Arbeitszeit und Einkommen nicht überwiegt. Da die Einordnung Beiträge auslöst, lohnt bei wachsender Selbstständigkeit ein frühzeitiges Gespräch mit der Krankenkasse.
Steuerliche Behandlung
Steuerlich wird das Nebengewerbe wie jedes Gewerbe behandelt. Der Gewinn – Einnahmen minus Ausgaben – zählt zu Ihren Einkünften und wird in der Einkommensteuererklärung erfasst. Er kommt zu Ihrem Arbeitslohn hinzu und erhöht das zu versteuernde Einkommen.
Weil der Arbeitslohn bereits dem Lohnsteuerabzug unterliegt, kann der zusätzliche Gewinn zu einer Nachzahlung führen. Legen Sie deshalb einen Teil des Gewinns für die spätere Steuer zurück. Für die Umsatzsteuer können Sie – bei entsprechend niedrigen Umsätzen – die Kleinunternehmerregelung wählen; Details dazu im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung. Ob Gewerbesteuer anfällt, hängt vom Gewerbeertrag und vom Freibetrag ab – eine erste Schätzung liefert der Gewerbesteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Muss ich mein Nebengewerbe beim Arbeitgeber melden?
Das richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen eine Anzeige oder Genehmigung von Nebentätigkeiten. Unabhängig davon darf die Tätigkeit Ihre Arbeitspflichten nicht beeinträchtigen und keine Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellen.
Ab wann gilt ein Nebengewerbe als hauptberuflich?
Die Krankenkasse beurteilt das anhand von Arbeitszeit und wirtschaftlicher Bedeutung. Überwiegt die Selbstständigkeit die Anstellung, gilt sie als hauptberuflich – mit möglichen Folgen für Ihre Krankenversicherungsbeiträge. Klären Sie den Status im Zweifel direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Wie wird der Gewinn aus dem Nebengewerbe versteuert?
Der Gewinn zählt zu Ihren Einkünften und wird zusammen mit dem Arbeitslohn in der Einkommensteuererklärung versteuert. Da der Lohn bereits versteuert ist, kann eine Nachzahlung entstehen – legen Sie dafür Rücklagen an.
Stand 2026. Diese Angaben beruhen auf § 14 GewO und § 5 SGB V (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Quellen: § 14 GewO · § 5 SGB V · gesetze-im-internet.de