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Gründung

GmbH gründen: Kosten 2026 im Überblick

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Eine GmbH-Gründung kostet 2026 in der Summe meist zwischen rund 600 und 1.500 € an Gebühren – hinzu kommt das Stammkapital von 25.000 €, von dem mindestens 12.500 € vor der Anmeldung eingezahlt sein müssen. Die reine Ersteintragung ins Handelsregister schlägt seit dem 1. Juni 2025 mit 225 € zu Buche.

Die einzelnen Kostenblöcke

Bei einer GmbH-Gründung fallen mehrere unabhängige Posten an: Handelsregister, Notar, Gewerbeanmeldung und das Stammkapital. Nur die ersten drei sind echte Kosten – das Stammkapital bleibt Ihr Betriebsvermögen.

Handelsregister-Gebühr

Für die Ersteintragung einer GmbH oder UG ins Handelsregister beträgt die Gebühr seit dem 1. Juni 2025 nun 225 € (zuvor 150 €). Hinzu kommt eine sogenannte Bereitstellungsgebühr in Höhe eines Drittels, also rund 75 €. In der Summe sollten Sie für die Handelsregister-Eintragung daher etwa 300 € einplanen.

Stammkapital

Das gesetzliche Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 €. Vor der Anmeldung müssen Sie davon mindestens die Hälfte, also 12.500 €, auf das Geschäftskonto einzahlen. Der Betrag ist kein verlorener Aufwand: Er steht der Gesellschaft als Kapital zur Verfügung und darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden.

Wer nicht über 12.500 € verfügt, kann alternativ eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Sie ist bereits ab 1 € Stammkapital möglich und rechtlich eine Variante der GmbH. Dafür muss die UG einen Teil ihrer Gewinne ansparen, bis 25.000 € erreicht sind.

Notarkosten

Der Gesellschaftsvertrag und die Anmeldung zum Handelsregister müssen notariell beurkundet werden. Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und sind gesetzlich geregelt.

Günstiger wird es mit dem Musterprotokoll: Es fasst Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem vereinfachten Dokument zusammen. Das Musterprotokoll ist allerdings nur nutzbar bei

  • höchstens drei Gesellschaftern und
  • einer reinen Bargründung (keine Einlagen in Form von Sachwerten).

Bei mehr Gesellschaftern oder einer Sachgründung ist ein individueller Gesellschaftsvertrag nötig, was die Notarkosten erhöht.

Gewerbeanmeldung

Auch eine GmbH muss ein Gewerbe anmelden. Die Gebühr ist kommunal geregelt und fällt je nach Gemeinde unterschiedlich aus. Details zum Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.

Realistische Gesamtkosten

Für eine unkomplizierte Bargründung mit Musterprotokoll ergibt sich grob folgendes Bild an Gebühren (ohne das Stammkapital selbst):

PostenUngefähr
Handelsregister (Eintragung + Bereitstellung)~300 €
Notar (Beurkundung mit Musterprotokoll)mehrere hundert €
Gewerbeanmeldungkommunal, meist zweistellig
Summe Gebühren~600–1.500 €

Je nach Zahl der Gesellschafter, Sachgründung und individuellem Vertrag kann der Betrag deutlich höher liegen. Die konkrete Notarrechnung hängt vom Einzelfall ab.

Keine IHK-Existenzgründerbefreiung

Anders als kleine Einzelunternehmen können GmbH und UG nicht die Beitragsbefreiung für Existenzgründer bei der IHK in Anspruch nehmen. Kapitalgesellschaften sind von dieser Erleichterung ausgenommen und zahlen ab dem Start den regulären IHK-Beitrag.

Neben den Gründungskosten sollten Sie außerdem die laufende Steuerlast einplanen. Für eine erste Einschätzung der Gewerbesteuer hilft der Gewerbesteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine GmbH wirklich?

Für die Anmeldung müssen mindestens 12.500 € des Stammkapitals eingezahlt sein. Zusätzlich sollten Sie die Gründungsgebühren von grob 600 bis 1.500 € sowie Startliquidität für den Betrieb bereithalten.

Ist eine UG billiger als eine GmbH?

Beim Stammkapital ja – die UG startet ab 1 €. Die Gebühren für Notar und Handelsregister fallen bei der UG jedoch ähnlich an, und die UG muss Gewinne bis 25.000 € ansparen.

Kann ich die GmbH ohne Notar gründen?

Nein. Die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar ist gesetzlich zwingend. Mit dem Musterprotokoll lassen sich die Notarkosten bei einer einfachen Bargründung jedoch senken.

Stand 2026. Die Angaben stützen sich auf das GmbHG und die Handelsregistergebührenverordnung (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


Quellen: GmbHG · Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) · gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.